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Verfasst von: Martin am 06.04.2021 14:38
 


THEMA:  Korrekte Besteuerung von Kryptowährungen welche nicht direkt in Euro gehandelt werden können

Hallo,

ich habe im Jahr 2017/2018 diverse Kryptowährungen erworben welche nicht direkt in Euro gehandelt wurden/werden. Die gehandelten Pairings liefen dabei u.a. über Bitcoin/Etherium und andere Währungen wie USD. Ich habe die besagten Kryptowährung z.B. mit BTC oder über Kreditkarte mit USD erworben.

Nun möchte ich diese Krypotwährungen veräußern wobei dies immer noch nicht direkt in Euro möglich ist (limitierung der Handelsplatform welche seinen Sitz nicht in der EU hat). 
Ich muss also die jeweiligen Coins in eine geläufige Währung wie BTC/ETH o.Ä. tauschen, diese dann auf eine Handelsplattform in der EU überweisen und kann erst dann gegen Euro wechseln. 

Grundsätzlich habe ich die Coins ja eigentlich deutlich über 1 Jahr gehalten. Gilt nun aber dieser "Zwischenverkauf" als Steuerpflichtig da diese Coins dann nicht mehr als ein Jahr gehalten wurden?

Vielen Dank im Voraus! 

Verfasst von: Steuermaus am 15.04.2021 07:47
 


THEMA:  Korrekte Besteuerung von Kryptowährungen welche nicht direkt in Euro gehandelt werden können

Hallo Martin,

ich nehme an Sie haben überprüft, dass die Coins nicht zinstragend angelegt sind, daher gehe ich auf dieses Thema nicht ein.

Meines Erachtens ist der letzte Tausch steuerpflichtig, da die Wirtschaftsgüter noch steuerverfangen sind. Wenn Sie zeitnahe handeln, sollten jedoch keine

großen Schwankungen entstehen, dass Sie möglicherweise 440 Euro nicht überschreiten.

Liebe Grüße

Steuermaus

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